Zuteilungsreife: Wann ist dein BSV reif?

Die Zuteilungsreife ist der Moment im Bausparvertrag wenn du das Darlehen abrufen kannst. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

Zuteilungsreife: Wann ist dein BSV reif?
Auf einen Blick
  • 3 Bedingungen: Laufzeit, Guthaben, Bewertungszahl
  • Mindestlaufzeit: 18-24 Monate (je Tarif)
  • Mindestguthaben: 40-50% der Bausparsumme
  • Zuteilung kann abgelehnt werden
  • Nach Zuteilung: Darlehen abrufen oder nur Guthaben nehmen
Zuletzt aktualisiert:

Die Zuteilungsreife ist der Moment im Bausparvertrag wenn du das Darlehen abrufen kannst. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

Die drei Bedingungen der Zuteilungsreife

1. Mindestlaufzeit: Je nach Tarif 18-24 Monate Mindestlaufzeit seit Vertragsabschluss. 2. Mindestguthaben: Meist 40-50% der Bausparsumme müssen angespart sein. 3. Mindest-Bewertungszahl: Die interne Kennzahl muss den Schwellenwert der Kasse übersteigen.

Was passiert nach der Zuteilungsreife?

Die Bausparkasse informiert dich schriftlich. Du hast dann die Wahl: Darlehen abrufen oder ablehnen (nur Guthaben nehmen) oder Zuteilung verschieben.

Nächste Schritte

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Häufige Fragen

Nein. Du kannst die Zuteilung ablehnen und nur dein Guthaben nehmen — oder die Zuteilung verschieben.

Fazit

Zuteilungsreife bedeutet: Du hast dein Sparziel erreicht und kannst jetzt das günstige Darlehen abrufen — oder nur dein Guthaben nehmen.

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✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: 08.08.2026 Über die Redaktion →