Zuteilungsreife: Wann ist dein BSV reif?

Die Zuteilungsreife ist der Moment im Bausparvertrag wenn du das Darlehen abrufen kannst. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

Zuteilungsreife: Wann ist dein BSV reif?
Auf einen Blick
  • 3 Bedingungen: Laufzeit, Guthaben, Bewertungszahl
  • Mindestlaufzeit: 18-24 Monate (je Tarif)
  • Mindestguthaben: 40-50% der Bausparsumme
  • Zuteilung kann abgelehnt werden
  • Nach Zuteilung: Darlehen abrufen oder nur Guthaben nehmen

Die Zuteilungsreife ist der Moment im Bausparvertrag wenn du das Darlehen abrufen kannst. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

Die drei Bedingungen der Zuteilungsreife

1. Mindestlaufzeit: Je nach Tarif 18-24 Monate Mindestlaufzeit seit Vertragsabschluss. 2. Mindestguthaben: Meist 40-50% der Bausparsumme müssen angespart sein. 3. Mindest-Bewertungszahl: Die interne Kennzahl muss den Schwellenwert der Kasse übersteigen.

Was passiert nach der Zuteilungsreife?

Die Bausparkasse informiert dich schriftlich. Du hast dann die Wahl: Darlehen abrufen oder ablehnen (nur Guthaben nehmen) oder Zuteilung verschieben.

Nächste Schritte

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Häufige Fragen

Nein. Du kannst die Zuteilung ablehnen und nur dein Guthaben nehmen — oder die Zuteilung verschieben.

Fazit

Zuteilungsreife bedeutet: Du hast dein Sparziel erreicht und kannst jetzt das günstige Darlehen abrufen — oder nur dein Guthaben nehmen.