Arbeitnehmer-Sparzulage: bis 470 € extra vom Staat

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) kannst du zusätzlich zur Wohnungsbauprämie bis zu 470 € pro Jahr vom Staat erhalten — wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Arbeitnehmer-Sparzulage: bis 470 € extra vom Staat
Auf einen Blick
  • Bis 470 €/Jahr zusätzliche staatliche Förderung
  • Voraussetzung: VWL-Zahlung durch Arbeitgeber
  • Einkommensgrenze: 40.000 €/Jahr (ledig)
  • 9% Zulage auf max. 470 € VWL-Einzahlung = bis zu 43 €/Jahr
  • Antrag über Einkommensteuererklärung (Anlage N)
Zuletzt aktualisiert:

Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) ist neben der Wohnungsbauprämie eine weitere staatliche Prämie — speziell für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VWL) zahlt.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Der Staat fördert die Anlage von VWL (vermögenswirksamen Leistungen) mit einer Zulage von 9% auf Bausparvertragseinzahlungen. Bei 470 € VWL-Einzahlung im Jahr erhältst du 42,30 € Zulage. Klingt wenig — in Kombination mit Wohnungsbauprämie summiert sich das über 10 Jahre auf über 1.000 €.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Die Einkommensgrenze für die ANS liegt bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet). Das ist etwas höher als bei der Wohnungsbauprämie — also können auch Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen profitieren.

Wie kombinierst du ANS und Wohnungsbauprämie?

Ideal ist folgende Strategie: Der Arbeitgeber zahlt VWL direkt auf deinen Bausparvertrag ein, du stockst mit eigenen Beiträgen auf 700 €/Jahr auf — so erhältst du sowohl ANS als auch die maximale Wohnungsbauprämie. Beides zusammen ergibt über 100 €/Jahr reinen Staatsbonus.

VWL-Förderung im Überblick

FörderungZulageMax. EinzahlungMax. Zulage/Jahr
Arbeitnehmer-Sparzulage9%470 €42,30 €
Wohnungsbauprämie10%700 €70 €
Wohn-Riester175 € + 300 €/Kind
Gesamt287,30 €+

Häufige Fragen

Ja, die Arbeitnehmer-Sparzulage setzt voraus, dass dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Viele Tarifverträge sehen 26,59 € oder 40 €/Monat vor.

Ja, du kannst die VWL-Zahlung des Arbeitgebers mit eigenen Beiträgen aufstocken um mehr Förderung zu erhalten.

Fazit

Wer VWL vom Arbeitgeber erhält und unter der Einkommensgrenze liegt, sollte diese zwingend in einen Bausparvertrag einzahlen — die Kombination aus ANS und Wohnungsbauprämie ergibt einen echten Staatsbonus von bis zu 113 €/Jahr allein durch Prämien.

Bausparvertrag One Redaktion

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✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: 08.08.2026 Über die Redaktion →