Bausparvertrag und Steuer: Was du absetzen kannst

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Bausparvertrag? Wir erklären Wohnungsbauprämie, ANS-Antrag und Wohn-Riester in der Steuererklärung.

Bausparvertrag und Steuer: Was du absetzen kannst
Auf einen Blick
  • Wohnungsbauprämie ist steuerfrei
  • ANS-Antrag über Anlage N der Steuererklärung
  • Wohn-Riester: Beiträge als Sonderausgaben absetzbar
  • Sparerzinsen im BSV: Abgeltungssteuer-Freibetrag nutzen
  • Keine Spekulationssteuer bei BSV (kein Kursgewinn)

Steuerliche Behandlung des Bausparvertrags: Prämien steuerfrei, Zinsen mit Freibetrag, Wohn-Riester als Sonderausgaben absetzbar.

Das Wichtigste im Überblick

Wer sich mit dem Thema Bausparvertrag und Steuer beschäftigt, stellt fest: Die Kombination aus staatlicher Förderung und gesichertem Darlehenszins macht den Bausparvertrag zu einem einzigartigen Finanzinstrument. Unsere Rechner-Seite hilft dir bei der konkreten Berechnung.

Staatliche Förderung optimal nutzen

Unabhängig vom gewählten Anbieter gilt: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können zusammen bis zu 113 € pro Jahr an reinen Staatsboni bringen. Über 10 Jahre ergibt das über 1.000 € zusätzliches Kapital — ohne jedes Risiko.

Anbieter vergleichen

Bevor du abschließt, lohnt sich der direkte Bausparkassen-Vergleich. Unterschiede bei Abschlussgebühr (1,0-1,6%) und Darlehenszins (2,25-2,55%) machen über die Laufzeit mehrere Hundert Euro aus.

Nächste Schritte

Berechne zunächst mit unserem Bausparvertrag-Rechner wie viel staatliche Förderung du erhältst. Dann vergleiche die Bausparkassen und entscheide dich für den besten Tarif.

Häufige Fragen

Ja, Guthabenzinsen auf dem BSV sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungssteuer (25%). Mit dem Freistellungsauftrag (1.000 €/Jahr) sind bei normalen BSV-Guthaben aber meist keine Steuern fällig.

Ja, Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben bis 2.100 €/Jahr absetzbar. Das ergibt je nach Steuersatz eine Steuerersparnis von bis zu 750 €/Jahr zusätzlich zur Zulage.

Fazit

Steuerlich ist der Bausparvertrag einfach: Sparzinsen werden normal behandelt (Freibetrag 1.000 €), staatliche Prämien sind steuerfrei. Nur Wohn-Riester-Beiträge haben eine nachgelagerte Besteuerung.