Wohnungsbauprämie: Glossar-Eintrag

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung von 10% auf BSV-Einzahlungen — bis zu 70 €/Jahr für Singles.

Wohnungsbauprämie: Glossar-Eintrag
Auf einen Blick
  • 10% Prämie auf max. 700 €/Jahr (ledig)
  • Maximale WoP: 70 €/Jahr (ledig)
  • Einkommensgrenze: 35.000 € (ledig)
  • Antrag: Anlage WOP zur Steuererklärung
  • Kein Verwendungszwang nach 7 Jahren

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung von 10% auf BSV-Einzahlungen — bis zu 70 €/Jahr für Singles.

Definition Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Prämie auf Einzahlungen in Bausparverträge. Der Staat zahlt 10% auf jährliche Einzahlungen bis 700 € (ledig) bzw. 1.400 € (verheiratet). Das ergibt maximal 70 € bzw. 140 € pro Jahr.

Wer bekommt die WoP?

Berechtigt sind alle mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 35.000 € (ledig) oder 70.000 € (verheiratet). Das betrifft Azubis, Studenten, Berufseinsteiger und viele Angestellte bis ins mittlere Lohnband.

Nächste Schritte

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Häufige Fragen

Über die Einkommensteuererklärung (Anlage WOP) oder direkt über deine Bausparkasse — viele machen das automatisch.

Fazit

Die Wohnungsbauprämie ist die bekannteste BSV-Förderung — einfach zu beantragen, sicher und steuerfrei.